Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.